AGB der fynup GmbH für fynup.at
Allgemeines
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind integrierender Bestandteil der zwischen dem Kunden und
der fynup GmbH(„fynup“) abgeschlossenen Vereinbarung, die durch die Annahme des vom Kunden erteilten
Beratungs- und Vermittlungsauftrags zustande kommt („Maklervertrag“). Diese stellen die rechtliche Grundlage
aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und fynup dar.
Alle anders lautenden Bedingungen des Kunden, in welcher Form auch immer, haben nur insoweit Gültigkeit, als
sie von fynup ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind.
Änderungen
Änderungen dieser AGB erlangen nach Ablauf von zwei Monaten ab der Verständigung des Kunden Rechtsgültigkeit
für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und fynup, sofern nicht bis
dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei fynup einlangt. Fynup wird den Kunden in der
Verständigung auf die Tatsache der Änderung(en) hinweisen und darauf aufmerksam machen, dass sein
Stillschweigen nach Ablauf von zwei Monaten ab Verständigung als Zustimmung zur Änderung gilt.
Allgemeine Bestimmungen mit Geltung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen fynup und dem Kunden
Allgemeines
fynup ist als Finanzdienstleistungsunternehmen spezialisiert auf die Beratung von Privatkunden und bietet
diesen ihre Dienstleistungen in folgenden Geschäftsbereichen an:
Beratung im Zusammenhang mit und Vermittlung von Versicherungsverträgen
Beratung im Zusammenhang mit und Vermittlung von (Veranlagungs-)Produkten und Dienstleistungen, die nicht
dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) unterliegen.
Die Tätigkeit von fynup ist örtlich auf Österreich beschränkt.
Für fynup steht das Kundeninteresse im Mittelpunkt. Für eine zielführende und erfolgreiche Beratung und
Vermittlung ist die Mitwirkung des Kunden unerlässlich. Im Folgenden wird daher allgemein die
Geschäftsbeziehung zwischen fynup und dem Kunden geregelt.
Allgemeine Rechte und Pflichten von fynup
Kundenprofil
fynup wird den Kunden nach seinen persönlichen Verhältnissen befragen und auf Basis dieser Angaben ein
Kundenprofil erstellen.
Umfang der Beratungs- und Vermittlungsleistung
Auf Basis des Kundenprofils führt fynup eine angemessene (Risiko-)Analyse durch, berät den Kunden
entsprechend seiner Angaben, Wünsche und Bedürfnisse und vermittelt dem Kundenwunsch entsprechende Produkte
in den vereinbarten Geschäftsbereichen.
fynup erbringt seine Beratungs- und Vermittlungsleistung mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und
Gewissenhaftigkeit ausschließlich im Rahmen seiner gesetzlichen Berechtigungen. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass die Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich auf den Kundenangaben und
gegebenenfalls übergebenen Unterlagen des Kunden basiert, und daher unvollständige, unrichtige und/oder
verspätete Angaben die angemessene Beratungs- und Vermittlungsleistung verhindern.
fynup erbringt keine Rechts- und/oder Steuerberatungsleistungen und empfiehlt daher bei Bedarf die
Beiziehung eines Rechtsanwaltes und/oder Steuerberaters. fynup ist nicht berechtigt, Kundengelder (bar oder
unbar) anzunehmen.
Produktpartner
fynup beschränkt sich auf die Auswahl von Partnerunternehmen mit Sitz bzw. Niederlassung in Österreich, um
die Wahrung der Interessen des Kunden sicherzustellen.
fynup trifft hinsichtlich der nach Beratungs- und Vermittlungsleistungen vermittelbaren Produktpartner bzw.
Produkte eine sorgfältige Selektion anhand eines Partner- bzw. Produktauswahlprozesses. Die Aufnahme von
Produktpartnern und Produkten in den Auswahlprozess erfolgt nach Qualitäts-, Leistungs- und
Servicekriterien, welche wiederum im Wesentlichen durch die Fokussierung auf bestimmte Kundengruppen
definiert werden. fynup verwendet hierfür die zugänglichen fachlichen Informationen, wie beispielsweise
Produktinformationsblätter (Key Information Document), Bedingungen und Prospekte des jeweiligen
Produktpartners oder dessen Arbeits- und Marketingmaterialien.
fynup vermittelt unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses, wobei bei der Auswahl neben der
Höhe der Prämie/Rate, dem Bedingungswerk sowie der Fachkompetenz und Reputation des Partnerunternehmens
beispielsweise auch die Servicequalität, die Vertragslaufzeit, das Verhalten des Vertragspartners bei
Kündigungsmöglichkeiten etc. als Beurteilungskriterien herangezogen werden können.
Weiterleitung der Kundenanträge und Kundenaufträge bei Vertragsabschlüssen und Vertragsänderungen
fynup leitet die Kundenaufträge und Kundenanträge an den jeweiligen Produktpartner innerhalb angemessener
Frist weiter, sofern der Kunde alle für Vertragsabschlüsse und/oder - änderungen erforderlichen Angaben
vollständig und unmissverständlich abgegeben hat. Dem Kunden zurechenbare Verzögerungen und Unklarheiten
gehen zu seinen Lasten.
Sollte der Auftrag – aus welchen Gründen auch immer – nicht innerhalb angemessener Frist weitergeleitet
werden können, wird der fynup den Kunden davon schnellstmöglich verständigen.
Geheimhaltungsverpflichtung und Datenschutz
fynup behandelt alle Informationen des Kunden über dessen persönliche Verhältnisse, die fynup aufgrund der
Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich. fynup übernimmt jedoch keine Haftung dafür, dass
Dritte rechtswidrig Zugriff auf diese Informationen erhalten und sie in welcher Art und Weise immer
verwenden. Insbesondere haftet fynup nicht für Schäden, die aus einer derartigen rechtswidrigen Handlung
Dritter resultieren.
fynup verarbeitet und übermittelt Kundendaten, die für die Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen
benötigt werden, in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (DSG), der EU-Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) sowie dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
Haftung
fynup haftet für Vermögensschäden des Kunden nur bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln.
Eine darüber hinausgehende Haftung wird – unabhängig von deren Rechtsgrund – ausdrücklich
ausgeschlossen.
Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ist mit dem Betrag der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme beschränkt
und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn. Schadenersatzansprüche kann der Kunde, sofern er
Verbraucher ist, innerhalb von drei Jahren, sonst innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens
gerichtlich geltend machen, längstens jedoch innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des schadenbegründenden
Sachverhalts.
Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung von fynup für Schäden, die aus einem vom Kunden direkt (ohne
Kontakt mit fynup) an den Produktpartner erteilten Auftrag (wie beispielsweise der Anpassung des
Deckungsumfangs, Fondswechsel) entstehen.
fynup gibt keinerlei Zusagen über Wertentwicklungen, Gewinnerwartungen, Renditen oder Ausschüttungen von
Lebensversicherungen oder Kapitalanlagen ab.
fynup übernimmt für Fehler bei der Übertragung von E-Mails, wodurch Daten/E-Mails verloren gehen, verfälscht
oder bekannt werden, nur dann eine Haftung, wenn fynup dies grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet
hat.
Allgemeine Rechte und Pflichten des Kunden
Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten
Die Angaben des Kunden im jeweiligen Kundenprofil sowie die vom Kunden übergebenen Unterlagen bilden die
Grundlage für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit von fynup. Der Kunde ist daher verpflichtet, fynup
alle für eine sorgfaltsgemäße Beratung und Vermittlung erforderlichen Informationen und Unterlagen
rechtzeitig und vollständig zu (über)geben. Der Kunde hat die Angaben zu seinen persönlichen/familiären
und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen wahrheitsgemäß und vollständig vorzunehmen sowie fynup über alle
Umstände, die für die von fynup zu erbringenden oder erbrachten Leistungen von Relevanz sein können, zu
informieren. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen zu seinen persönlichen/familiären und/oder
wirtschaftlichen Verhältnissen (beispielsweise Adressänderung, Änderung der beruflichen Tätigkeit bzw.
Sozialversicherungspflicht, Auslandstätigkeit, Gefahren- oder Risikoerhöhungen usw.) fynup unverzüglich und
unaufgefordert schriftlich mitzuteilen.
Nachteile, die dem Kunden aufgrund seiner unvollständigen, unrichtigen und/oder verspäteten Angaben
entstehen, hat ausschließlich der Kunde zu tragen.
Der Kunde wird alle im Zuge der Beratungs- und Vermittlungsleistungen von fynup übermittelten Dokumente auf
sachliche Unstimmigkeit und allfällige Abweichungen überprüfen und gegebenenfalls fynup zur Berichtigung
übermitteln.
Entbindung von Geheimhaltungsverpflichtungen
Der Kunde wird fynup und deren Produktpartner von ihren Geheimhaltungsverpflichtungen (z.B. §38
Bankwesengesetz, §8 WAG 2018, DSGVO, DSG, Versicherungsaufsichtsgesetz) durch gesonderte Erklärung
entbinden, sofern es für die Tätigkeit von fynup erforderlich ist.
Vollmachterteilung
Der Kunde wird fynup eine gesonderte Vollmacht erteilen, sofern es für die Tätigkeit von fynup erforderlich
ist.
Vertragsabschluss mit den Produktpartnern
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm unterfertigter Antrag noch keinen Vertrag darstellt, und der
Vertrag erst durch die Annahme des Antrags durch den Produktpartner (z.B. Versicherungsunternehmen,
Kreditinstitut) zustande kommt. Es liegt im alleinigen Ermessen des Produktpartners, den vermittelten Antrag
anzunehmen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den diesbezüglichen Vertragsabschluss.
Urheberrechtsklausel
Alle von fynup erstellten Konzepte, Beratungsprotokolle, Unterlagen, Dokumente und Grafiken
unterliegen den Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere dem Urheberrecht. Jegliche
Verwendung oder Weitergabe, in welcher Art und Form auch immer ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung
durch fynup erlaubt.
Kommunikation
Als Zustelladresse des Kunden gilt die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse.
Die Unterfertigung der Beratungsprotokolle durch den Kunden mittels elektronischer Signatur im Sinne §2
Signaturgesetz wird als zulässig vereinbart.
Besondere Bestimmungen
Besondere Bestimmungen für die Beratung im Zusammenhang mit und die Vermittlung von Versicherungsverträgen
Der Kunde beauftragt fynup jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung (z.B. zwecks Pensionsvorsorge,
Risikoabsicherung etc.) und allfälligen Vermittlung von entsprechenden Versicherungsprodukten. Weitere Beratungen
durch fynup erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Bei der Vermittlung eines Versicherungsprodukts übergibt fynup dem Kunden die Durchschrift des Antrags und die dem
Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschein (Polizze) wird von der
jeweiligen Versicherungsgesellschaft dem Kunden direkt zugesendet.
Bei Verbrauchern iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) wird fynup nach Erhalt der Polizzenkopie durch den
Produktpartner diese auf ihre Übereinstimmung mit dem Antrag des Kunden überprüfen. Der Kunde, sofern er nicht
Verbraucher iSd KSchG ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von fynup übermittelten
Versicherungsdokumente (z.B. Versicherungsschein/Polizze) auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen
vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls fynup zur Berichtigung
mitzuteilen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrags und dessen Annahme durch den
Produktpartner ein ungedeckter, also nicht versicherter Zeitraum bestehen kann. Der Vertrag und somit der
Versicherungsschutz kommt erst durch die Annahme des vom Kunden unterfertigten Antrags durch den Produktpartner
zustande. Darüber hinaus muss der Kunde alle wesentlichen Umstände, die für die Annahme des Antrages maßgeblich
sind, vor Zustandekommen des Vertrags anzeigen.
Der Kunde hat als Versicherungsnehmer Obliegenheiten sowohl aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, als auch aufgrund
der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen einzuhalten. Insbesondere gilt dies für die Erfüllung der
vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie der Einhaltung aller wesentlichen Fristen.
Besondere Bestimmungen für die Beratung im Zusammenhang mit und die Vermittlung von (Veranlagungs-) Produkten
und Dienstleistungen, die nicht dem WAG 2018 unterliegen
Der Kunde beauftragt fynup jeweils mit der Durchführung einer einmaligen Beratung und allfälligen Vermittlung von
entsprechenden (Veranlagungs-)Produkten, die nicht dem WAG 2018 unterliegen.
Es ergeben sich daraus keine Nachbetreuungspflichten, insbesondere besteht keine Verpflichtung für fynup, die
Entwicklung der vermittelten (Veranlagungs-)Produkte laufend zu beobachten. Weitere Beratungen durch fynup erfolgen
nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
Sofern der Kunde die Übergabe produktspezifischer Informationen durch fynup wünscht, werden ihm diese
übergeben.
Schlussbestimmungen
- Schriftlichkeit bzw. Schriftform i.S. dieser AGB bedeutet Unterschriftlichkeit (sohin auch keine E-Mails ohne
elektronische Signatur). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
zu fynup ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, 3. Bezirk.
- Auf die Geschäftsbeziehung zu fynup ist das österreichische Privatrecht unter Ausschluss der Vorschriften über das
internationale Privatrecht (insbesondere IPR-Gesetz und EVÜ) anzuwenden.
- Sollten sich einzelne Bestimmungen der AGB und damit in Zusammenhang stehende Vereinbarungen als ungültig erweisen,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall tritt an die Stelle der
ungültigen oder unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung, die dem gewollten Zweck entspricht oder diesem nahe
kommt.